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Vollsperrung der Stuttgarter Straße ab 2. April 2024: So führen die Umleitungen

Ab dem 2. April 2024 wird im Bereich des Parkplatzes Rauschbart der Hangbereich entlang der B 32 abgetragen. Dafür wird die Stuttgarter Straße zwischen dem Abzweig Stuttgarter Straße / Gutermannstraße und der Einmündung Haugenstein voll gesperrt. Lesen Sie hier mehr zu den eingerichteten Umleitungen.

Straßenverkehrsschild Baustelle vor einer Absperrung

Ab dem 2. April 2024 wird im Bereich des Parkplatzes Rauschbart der Hangbereich entlang der Bundesstraße abgetragen. Die Arbeiten dienen als Vorbereitung für den Bau des nördlichen Anschlusses der Hochbrücke an die Bundesstraße 32. Für die Arbeiten wird die Stuttgarter Straße ab Montag, 2. April, bis voraussichtlich Ende September 2024 zwischen dem Abzweig Stuttgarter Straße / Gutermannstraße und der Einmündung Haugenstein voll gesperrt.

Das Material wird sowohl für den späteren Straßenbau zur Errichtung des neuen Verkehrsknotenpunktes als auch zur Herstellung der Baustellenzuwegungen im Bereich Haugenloch benötigt. Dazu werden in das Haugenloch unterhalb des Rauschbartparkplatzes ca.100.000 Kubikmeter Bodenmaterial eingebracht. Dieses wird größtenteils aus dem Hang unterhalb der Kaserne gewonnen und für den Wiedereinbau aufbereitet. Die Baustellenzuwegungen werden so errichtet, dass sie vom Bereich des Parkplatzes Rauschbart bis zur Bahnlinie im Neckartal in Form einer Serpentinenstraße verlaufen. Dadurch können, wie auch bereits auf der Seite Nordstetten erfolgt, Plattformen erstellt werden, die zur späteren Errichtung von Hilfsstützen und Brückenpfeilern erforderlich sind.

Umleitungen

Eine Umleitung wird ausgeschildert und beginnt aus Richtung Nordstetten kommend vor der Christophorusbrücke stadteinwärts. Hier wird der Verkehr über die L 398/ K4779/ Rexingen nach Freudenstadt bzw. Horb-Hohenberg geleitet. Gleiches gilt für den Verkehr aus Richtung Neckarhausen. Von Bildechingen über die B 28 kommend wird der Verkehr über die B 28/ K4779/, Hohenberg/ Rexingen umgeleitet. Dem Verkehr auf der A 81 in Richtung Freudenstadt wird empfohlen, bereits an der Anschlussstelle Rottenburg auszufahren.

Verkehrsteilnehmende, die aus Richtung L370/ Neckartal kommen, werden über die L 360/ Weitingen sowie die K 4708/ Bildechingen nach Horb- Hohenberg geleitet. Zuwegungen in die Innenstadt Horb werden für den Schwerverkehr – mit Ausnahme des Anliegerverkehrs – gesperrt sein. Auf den jeweiligen Zufahrtsstraßen wird dieses Verbot mit großen Hinweisschildern verdeutlicht. Weiterhin erhält die Altheimer Straße im innerstädtischen Bereich eine Einbahnstraßenregelung stadtauswärts.

Die Umleitungsführung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Horb, dem Polizeipräsidium Pforzheim, dem Landratsamt Freudenstadt, sowie Vertreterinnen und Vertretern des ÖPNV. Eine Überarbeitung der Beschilderungen wurde aufgrund der Erfahrungen der Sperrung im Januar dieses Jahrs vorgenommen. Die Verkehrsteilnehmenden werden dringend gebeten, die angeordneten Beschilderungen zu beachten.

Die Arbeiten konnten in der vergangenen Woche in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für die Maßnahme betragen rund 3,97 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.

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